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Garantie

Der Hersteller Falk gewährt Verbrauchern neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Herstellergarantie. Als Hersteller garantiert Falk  zeitlich beschränkt die einwandfreie Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßem Gebrauch des Artikels.

Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel werden innerhalb der Garantiefrist durch den Ersatzteilservice kostenfrei behoben. Dies erfolgt entweder durch Reparatur oder, sollte es Falk nach eigenem Ermessen für nötig erachten, durch Austausch des Produktes. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufes durch den Verbraucher und beträgt 2 Jahre.

Ein Anspruch aus der eingeschränkten Falk -2-Jahres-Herstellergarantie kann geltend gemacht werden, wenn Sie den Original-Kaufbeleg, aus dem eindeutig der Name des gekauften Produktes, das Datum und der Ort des Kaufes hervorgehen, vorlegen, entweder durch Einsenden per Post oder aber per E-mail oder Fax.

Von der eingeschränkten Falk -2-Jahres-Herstellergarantie sind folgende Fälle ausgenommen: normale Abnutzung (z. B. bei Laufreifen, Räder, Aufkleber), unsachgemäße Montage, Mängel, die auf grobe Behandlung (einschließlich Unfälle, Missbrauch und mutwillige Überlastung), sowie Mängel oder Schäden, die durch nicht sachgerechte Nutzung oder Zweckentfremdung des Produktes entstehen. Am Artikel dürfen keine eigenmächtigen An-und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen vorgenommen worden sein und die Montage muss entsprechend der jeweiligen Montageanleitung erfolgt sein.

Die Falk -2-Jahres-Herstellergarantie ist beschränkt auf die Verwendung des Falk -Produktes durch den privaten Endverbraucher. Gewerbsmäßige Verwendung (z. B. Fahrzeugverleih, Indoor-Spielplätze, Promotionaktionen etc.) sowie den Einsatz der Falk -Produkte in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kindergärten etc.) sind nicht inbegriffen.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem jeweils anwendbarem Recht und Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer des Produktes werden von der eingeschränkten Falk -2-Jahres-Herstellergarantie weder ausgeschlossen noch beschränkt.

Die Haftung von Falk begrenzt sich mit der Höhe des Anschaffungswertes des Produktes.
Ganz unabhängig von dieser Garantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Traptrecker-Team gerne zur Verfügung.

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